Die von mir erbrachten Leistungen werden nach Tarif, als Stundensatzhonorar oder als Pauschalhonorar verrechnet. Das erste Gespräch ist kostenfrei, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


  1. Beim Pauschalhonorar besteht der Vorteil, dass die Kosten von Anfang an bekannt sind. Die zu erwartende Arbeit muss in diesem Fall gut abschätzbar sein.

  2. Beim Zeit- oder Stundensatzhonorar hängt die Höhe vom vereinbarten Stundensatz und vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab.

  3. Grundlagen für die tarifmäßige Abrechnung sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren.