Die von mir erbrachten Leistungen werden nach Tarif, als Stundensatzhonorar oder als Pauschalhonorar verrechnet. Das erste Gespräch ist kostenfrei, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Beim Pauschalhonorar besteht der Vorteil, dass die Kosten von Anfang an bekannt sind. Die zu erwartende Arbeit muss in diesem Fall gut abschätzbar sein.
- Beim Zeit- oder Stundensatzhonorar hängt die Höhe vom vereinbarten Stundensatz und vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab.
- Grundlagen für die tarifmäßige Abrechnung sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren.